abgabe für künstler und publizisten

Die ursprüngliche Zielgruppe der Künstlersozialkasse

Der Texter, die Künstlersozialkasse und die Künstlersozialabgabe

Der Gesetzgeber hat in Deutschland vor vielen Jahren entschieden: Werbetexter gehören in die Künstersozialkasse (KSK). Per Gesetz. Basta. Schließlich geht man als Werbetexter ja so etwas wie einer „schriftstellerischen“ Tätigkeit nach.

Sie als Kunde, der regelmäßig Aufträge an selbständige Künstler und Publizisten erteilt, wozu ich als Texter nun gehöre, müssen per Gesetz an die KSK eine sogenannte „Künstlersozialabgabe“ (KSA) abführen. Stand 03/2015 beträgt diese KSA 5,2 % des Rechnungsbetrags. Eigentlich für Schauspieler, Sänger und Künstler gedacht, wächst der Kreis der KSA-pflichtigen Auftragnehmer stetig.

Und bitte Vorsicht: Die Prüfer der Deutschen Rentenversicherung prüfen die KSA bei jeder Betriebsprüfung penibel nach.

Schlaue Unternehmenslenker kommen jetzt vielleicht auf den Gedanken: „Junge, dann mach‘ doch einfach eine GmbH oder UG und vorbei ist der Spuk“. Leider nicht. Als Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft müsste ich alle kreativen Leistungen der Geschäftsleitung selbst bei der KSK angeben und eine entsprechende KSA abführen. Da beißt sich die Katze in den Schwanz.

Sie sehen und verstehen hoffentlich: Ich habe keinen Einfluss auf die Abgabe an die KSK es handelt sich um einen gesetzlich vorgeschriebene Abgabe. Wie beispielsweise die Mehrwertsteuer. Also kalkulieren SIe bitte als Kunde eines freiberuflichen Texters beim Angebotsvergleich immer 5,2 % KSA mit ein, sofern Sie regelmäßig Aufträge an selbständige Mediengestalter, Texter, Webdesigner oder Publizisten erteilen. Nähere Auskünfte erhalten Sie von Ihrem Steuerfachangestellten oder einer Steuerberatung.

Ich stand in den vergangenen Jahren häufig mit (Fast-) Kunden in Verhandlungen, von denen ich weiß, dass sie sich aufgrund der KSA langfristig lieber von einer klassischen Werbeagentur (…GmbH…) betreuen ließen. Die jeweiligen Agenturen haben Angestellte und müssen für die Arbeit ihrer Abgestellten natürlich KEINE KSA abführen, weil die Mitarbeiter regulär rentenversichert sind. Nicht zu vergessen sind zahlreiche Stunden, in denen ich mit neuen Kunden das leidige Thema besprechen und erklären musste.

Allen Kunden, die sich durch die KSA nicht abschrecken lassen und mich trotzdem beauftragt haben und zukünftig beauftragen, danke ich sehr herzlich. Denn was letztendlich zählt, ist die Leistung. Egal ob diese von einer Agentur oder einem Freiberufler erbracht wird. Die knapp 5 % Preisaufschlag dürfen eigentlich kein Knock-out-Kriterium sein.

Beste Grüße aus dem Kreativbüro
Ihr Texter Stefan Thönes

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